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Import von Cannabis-Medikament erlaubt

Frankfurt, 26. März - Die Bundesopiumstelle hat den Import von Tetrahydrocannabinol, einer psychoaktiven Substanz der Cannabispflanze, autorisiert. Eine entsprechende betäubungsrechtliche Erlaubnis zur Einfuhr wurde jetzt drei Importfirmen erteilt. Tetrahydrocannabinol wird unter dem Produktnamen Marinol vermarktet.

Marinol ist in den USA für die Behandlung des Wastings-Syndrom bei AIDS-Patienten zugelassen. Wie Cannabis auch, hat Tetrahydrocannabinol ein definiertes Suchtpotential, doch scheint dieses in der niedrigen Dosierung, die in den für die Zulassung von Marinol durchgeführten Studien eingesetzt wurde, relativ unproblematisch zu sein. Nach fünfmonatiger Verabreichung wurden keine Hinweise für Mißbrauch oder Persönlichkeitsveränderungen gefunden.

Marinol ist in Kapseln zu 2.5, 5 und 10 mg erhältlich. Dosierung: Zunächst zweimal täglich 2.5 mg vor dem Mittag- und vor dem Abendessen. Bei Unverträglichkeit kann die Dosierung auf einmal 2.5 mg zur Nachtruhe gegeben werden. Bei fehlender klinischer Wirksamkeit ist eine Steigerung der täglichen Dosis auf maximal 20 mg möglich, verteilt auf mehrere Einzelgaben. Vorsicht: je höher die Dosis, je höher die Nebenwirkungsrate!

Marinol muß auf einem BTM-Rezept verschrieben werden. Die Höchstverschreibungsmenge beträgt 500 mg. Das Rezept wird nach Vorlage bei einer Apotheke zur Importfirma geschickt und von dort zur Bundesopiumstelle nach Berlin zur Prüfung weitergeleitet. Dieser Prüfungsprozeß kann mitunter länger dauern als die Gültigkeitsdauer des Rezepts. In einigen Fällen muß das Rezept daher noch einmal ausgestellt werden.

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